Hautkrebs-Früherkennung

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten seit 1. Juli 2008 eine qualifizierte Haut­krebs­früh­erkennung an und übernehmen hierfür die Kosten.

Berechtigt sind alle gesetzlich Versicherten ab einem Alter von 35 Jahren.

Bei dieser Untersuchung handelt es sich um eine Vorsorgeleistung, die im Rahmen der dreijährlichen Gesundheitsuntersuchung oder aber auch als Einzelleistung aller zwei Jahre durchgeführt werden kann.

Die Untersuchung selbst beinhaltet eine gründliche körperliche Untersuchung einschließlich Kopfhaut, sichtbaren Schleimhäuten, des Genitalbereiches und der Nägel. Bitte beachten Sie daher, dass das Hautkrebsscreening nicht mit lackierten Nägeln durchgeführt werden kann und Sie sich vollständig entkleiden müssen.